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Ein Roboter mit einem Copyright-Symbol auf Brust und Hut steht vor einem offenen Buch, umgeben von leuchtenden Hologrammen. Text: „Blogbeitrag – Copyright und künstliche Intelligenz – Mit Blog SFOST YOU B6“.

Generative künstliche Intelligenz, ChatGPT und Urheberrechte: Wem gehört mein Output?

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Wem gehört der Output von ChatGPT? Erfahre alles, was du zum Urheberrecht im Rahmen der neusten Entwicklungen der generativen KI wissen musst.

Inhalt

Die rasante Entwicklung von generativer künstlicher Intelligenz (KI) verändert die Art, wie wir Inhalte erstellen. Mit nur einer kurzen Beschreibung des gewünschten Resultats generiert das Modell hinter der KI riesige Mengen neuer Inhalte. Das kann in ganz verschiedenen Formaten sein, wie zum Beispiel Text, Musik, Bilder und Videos.

Mit diesen neuen Technologien kommen auch neue Fragestellungen und Risiken in Bezug auf das Urheberrecht auf. Gibt es so etwas wie geistiges Eigentum (international: IP, „Intellectual Property”) für KI generierte Inhalte? Wenn ja, wem steht das Urheberrecht daran zu?

Diese Fragen sind bislang nicht abschliessend geklärt. Es ist also wichtig, die rechtlichen Hintergründe in Bezug auf das Copyright zu verstehen. In diesem Blogpost erklären wir dir, worauf du achten musst, um dich sicher in diesem neuen Terrain zu bewegen.

Disclaimer

Bitte nimm zur Kenntnis, dass dieser Blogartikel rein informativen Zwecken dient und keine rechtliche Beratung darstellt. Lass dich am besten von deiner Anwältin oder deinem Anwalt beraten.

Alles, was du zum Thema Urheberrecht wissen musst

Was ist das Urheberrecht?

Gemäss Artikel 1 des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht vom 9. Oktober 1992 schützt das Urheberrecht die Urheber und Urheberinnen von Werken der Literatur und Kunst. Diese Werke müssen keinen besonderen monetären Wert haben, aber einen individuellen Charakter der geistigen Schöpfung besitzen. Dieses geistige Eigentum kann in vielerlei Form auftreten: Texte, Fotos, Bilder; Videos, Computerprogramme, Tanzkunst etc. (Art. 2 Abs. 1 URG).

Was ist geistiges Eigentum?

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum erklärt das Konzept auf ihrer Website. Geisteswerke sind Werke, die man in seinem Kopf oder in seiner Fantasie schafft und die eine kreative und intellektuelle Leistung sind. Es sind immaterielle Güter. Also jene, die du nicht in die Hand nehmen kannst. Dinge, die ungreifbar sind. Dazu gehören Erfindungen, Ideen und alles Künstlerische. Etwa das Design deiner Lieblingstasse oder die Melodie eines Lieds.

Damit diese Schöpfungen nicht von anderen kopiert werden, lassen sich einige Arten des geistigen Eigentums schützen, zum Beispiel in Form von Urheber-, Patent-, Marken- und Designschutzrechten (IGE, 2024a). Wir konzentrieren uns in diesem Artikel auf das Urheberrecht.

Wer ist ein Urheber und wie entsteht das Urheberrecht?

Laut den Artikeln 6 und 7 gilt die natürliche Person oder Gruppe von natürlichen Personen als Urheber:in, die das betreffende Werk geschaffen haben. Das bedeutet, eine echte Person wie du oder ich kann eine Urheber:in sein, aber keine juristische Person (ein Unternehmen).

Das Werk im Sinne des Urheberrechts kann dabei eine geistige Schöpfung der Literatur oder Kunst sein, die einen individuellen Charakter hat.

Das Urheberrecht schützt die Urheber:in eines Werkes und gewährt ihr die ausschliessliche Kontrolle über die Nutzung und Verwertung ihres Werkes.

Ein Werk ist in der Schweiz automatisch urheberrechtlich geschützt, sobald das Werk geschaffen wurde (Art. 29 Abs. 1 URG). Die Urheberrechte gelten über den Tod des Urhebers oder der Urheberin hinaus. Je nach Art des Werks gelten sie noch 50 oder 70 Jahre nach dem Tod (Art. 29 Abs. 2 URG).

Beispiel für ein urheberrechtlich geschütztes Werk

Stell dir vor, ich schiesse ein Foto. Ich bin die Urheberin des Fotos. Deswegen habe ich die Urheberrechte und du darfst es nicht als dein eigenes Werk bezeichnen. Falls du das tust, handelst du gegen das Gesetz und kannst dafür rechtlich belangt werden. Ob du mein Foto nutzen kannst, ist eine andere Frage, dabei handelt es sich um die Nutzungsrechte.

Was sind Nutzungsrechte?

Nutzungsrechte erlauben einer natürlichen oder juristischen Person, urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden, sofern sie die Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin haben. Dies wird in einem Lizenzvertrag geregelt, der zeitlich limitiert ist. Der Urheber bleibt dadurch der Urheber, aber jemand anders darf sein Werk nutzen (GetyourLawyer, 2022).

Laut den gesetzlich erlaubten Nutzungen des Instituts für Geistiges Eigentum gibt es einige Ausnahmen, in denen du ein geschütztes Werk nutzen kannst, ohne die Lizenz für die Nutzung jenes Werks zu besitzen. Darunter fallen Übersetzungen, Zitate, Nutzung für Eigengebrauch und Bildungszwecke (IGE, 2024b)

Wenn eine Autorin zum Beispiel ein neues Buch schreibt, lizenziert sie dieses an den Verlag, sodass dieser ihr Werk nutzen und verwalten darf. Trotzdem bleibt die Autorin die Urheberin dieses geistigen Eigentums. Die Gewährung von Nutzungsrechten ist gewissermassen die Vermietung einer Idee.

Und wem fällt das Nutzungsrecht zu, wenn ein Werk im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses erschaffen wird?

Das Urheberrecht entsteht zunächst bei der natürlichen Person, die das Werk geschaffen hat, also typischerweise beim Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber (Firma) erhält jedoch die Nutzungsrechte an den vom Arbeitnehmer geschaffenen Werken, soweit es der Zweck des Arbeitsverhältnisses erfordert. Es ist ratsam und oft der Fall, dass der Umfang des Rechteübergangs im Arbeitsvertrag präzisiert ist.

Urheberrechte an von KI generierten Inhalten

Es gibt eine lang anhaltende Diskussion darüber, wem das Urheberrecht an von KI generierten Outputs gehört. Da damals der Gesetzgeber die aktuellen Entwicklungen mit der künstlichen Intelligenz nicht vorhergesehen hat, gibt es im Bundesgesetz über das Urheberrecht von 1992 keinen Absatz zu den Urheberrechtsansprüchen von KI Output. Deswegen muss diese Frage anders beleuchtet werden.

Hier enden die Informationen, die auf offiziellen und rechtsgültigen Quellen basieren. Jedoch wissen wir, dass nur eine juristische, also eine echte Person Urheberrechte bekommen (Art. 6 URG). Dementsprechend ist die Theorie, dass künstliche Intelligenz, die kein Mensch und damit keine natürliche Person ist, auch keine Urheberin sein kann.

Sofern wir dem zustimmen, dass eine KI keine Person ist, können die Urheberrechte des Outputs folglich auch nicht der KI gehören. Aber wem dann? Das Unternehmen, welches die KI programmiert und trainiert hat, hat auch keine Rechte daran, weil es auch keine natürliche Person ist. Der Softwareentwickler, der die KI trainiert hat? Auch kaum, da es der User war, der die Prompts (Anweisungen) für das spezifische Output geschrieben hat.

Wenn weder die KI noch die Firma hinter der KI die Urheber sind, bleiben nur wenige Möglichkeiten. Entweder der Nutzer des KI-Systems bekommt die Urheberrechte zugesprochen, oder der Output bleibt ohne Urheberrechte und damit auch ohne exklusive Nutzungsrechte. Letzteres ist am wahrscheinlichsten.

Laut urheberrechtlichem Gesetz kann nur menschliche Leistung mit Urheberrechten belegt werden (Art. 6 URG). Daher kann generell kein reiner KI-Output Urheberrechte bekommen, weil es keine menschliche kreative Leistung war, wenn die KI etwas generiert. Nur wenn der User zum grossen Teil für den kreativen Prozess verantwortlich war, können dem User die Urheberrechte zugesprochen werden (Lucchi, 2023).

Daher gilt, je mehr du selbst am Schaffensprozess teilnimmst, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es als kreatives Werk angesehen wird. Nur dann kannst du der rechtliche Urheber des Endergebnisses sein, wobei das natürlich nicht garantiert ist. Am ehesten bleibt das Endergebnis urheberrechtsfrei.

In diesem Fall ist es die Aufgabe von den Gesetzgebern, durch Regelungen Klarheit in die offenen Fragen zu bringen. Und das am besten schnell.

Abschliessend gesagt ist es noch immer eine Grauzone und es muss fallspezifisch analysiert werden, ob einem User die Urheberrechte für ein Werk in Kooperation mit KI zugesprochen werden können. Viele jüngere Fälle befassen sich mit dieser Frage.

Das folgende Beispiel illustriert Komplexität der Thematik wunderbar:

Der Rechtsstreit über „Zarya of the Dawn“

Der abgebildete Comic heisst „Zarya of the Dawn“. Die Geschichte und die Texte sind von Menschen geschrieben, aber die Illustration wurde komplett vom KI Bildergenerator Midjourney angefertigt. Es gab eine grosse Debatte, ob und wie Urheberrechte für dieses Werk gewährt werden können.

Schlussendlich entschied das US-Copyright Office, dass das Gesamtwerk urheberrechtsgeschützt ist, aber die einzelnen Bilder nicht (Setty, 2023). Das bedeutet, dass ich jedes einzelne Bild kopieren und veröffentlichen könnte und das für mich keine rechtlichen Konsequenzen hätte. Das könnte zu einem finanziellen Problem für die Autorin werden.

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Bewährte Verfahren (Best Practices) für die Nutzung von KI-generierten Inhalten

Generell leben die KI Systeme davon, dass man sie verwendet. Daher wäre es naheliegend, dass man die selbst generierten Outputs auch frei verwenden darf. Das gilt in der Regel sowohl für persönliche als auch für kommerzielle Zwecke. Jedoch können die Bedingungen, unter denen du KI-generierte Inhalten nutzen darfst, stark zwischen den verschiedenen KI-Tools schwanken.

Um für dich etwas mehr Klarheit zu schaffen, kannst du die folgenden Punkte beachten, wenn du Inhalte nutzen willst, die du mithilfe einer KI erstellt hast:

Nutzungsbedingungen anschauen

Es lohnt sich immer einen Blick in die Nutzungsbedingungen (engl. „Terms of Use“ oder „Terms of Service“) des Tools deiner Wahl zu werfen. Damit kannst du dir einen Überblick verschaffen und weisst, wofür du die Outputs gemäss dem Anbieter nutzen kannst und wofür nicht. Das alleine verschafft dir allerdings noch keine Rechtssicherheit:

  1. Auch wenn die Nutzungsbedingungen eines KI-Tools dir explizit die Nutzungsrechte am Output geben, entsteht damit kein Urheberrecht. Der Output kann also grundsätzlich nach wie vor von anderen kopiert und frei verwendet werden.
  2. Es lohnt sich auch zu prüfen, ob die KI aus Versehen plagiiert hat und dein gegebenenfalls urheberrechtsfreier Output gleich oder ähnlich zu bestehenden geschützten Werken ist. Das beleuchten wir weiter unten.

Anpassungen an KI erstellten Werken

Eigenhändige Anpassung von Outputs (Überarbeitung von Texten, Bearbeitung von KI-Bildern mit Photoshop) kann teilweise als kreativer Akt angesehen werden, was dazu beitragen kann, den eigenen Urheberanspruch zu erhöhen (Oehri, 2024).

Auf Plagiarismus überprüfen

Nutze Tools wie Copyscape oder Grammarly, um sicherzustellen, dass die generierten Inhalte einzigartig sind, oder diese oder sehr ähnliche Inhalte bisher nicht im Internet publiziert wurden. So vermeidest du, fremde Urheberrechte zu verletzen. Wenn dein Output die Plagiarismusprüfung überstanden hat und einzigartig ist, vermeidest du Probleme, die aufgrund bestehender Urheberrechte aufkommen können.

Darf ich meine KI-generierten Outputs verwenden?

Man kann also grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass das durch eine KI erstellte Werk urheberrechtlich geschützt wird.

Aber ist das überhaupt nötig?

Du kannst den Output für deine Zwecke nutzen, solange es keine fremden Urheberrechte verletzt. Aber du musst nicht die Urheberrechte an einer KI Antwort haben, um sie für deine Webseite zu nutzen. Ich kann meine bekritzelte Einkaufsliste hervorragend nutzen, um zu wissen, was ich kaufen soll. Ohne dass ich als Künstlerin der Liste als deren Urheberin angesehen werde.

Wenn du aber exklusive Nutzungsrechte am Output haben willst, hast du wahrscheinlich ein grosses Interesse daran, ein Urheber- oder ähnliches Recht an den Outputs zu verlangen. Wie du das zuverlässig tust, ist aktuell nicht abschliessend geklärt.

So darfst du den Output von ChatGPT verwenden

Da ChatGPT zurzeit ein starkes und populäres KI System ist, haben wir für dich die Nutzungsbedingungen von OpenAI/ChatGPT, zuletzt aktualisiert am 14.11.2023, angeschaut:

Die Firma OpenAI tritt alle Rechte und Verantwortungen an den User ab. Das bedeutet, dass man die Outputs für persönliche und kommerzielle Zwecke nutzen kann, sofern man dabei keine Urheberrechte verletzt, persönliche Daten eingibt oder schädliche Fehlinformation über Personen oder Organisationen einspeist (OpenAI, 2024).

Aber Achtung: In der Sharing & Publication Policy steht, dass man offenlegen muss, wenn ChatGPT bei der Erstellung von Inhalten mitgewirkt hat (OpenAI,2022).

Fazit

Zusammenfassend ist bislang nicht abschliessend geklärt, wem genau das Urheberrecht für KI-Inhalte zugesprochen werden kann. Je mehr menschliche Kreativität und Arbeit investiert wurde, desto mehr kann der User als Urheber angesehen werden.

Um Outputs bedenkenlos online zu verwenden, sollte man die Einzigartigkeit überprüfen, was durch bestimmte Tools erleichtert wird. Wenn du die Outputs nur für Persönliches verwendest, brauchst du das nicht unbedingt zu tun. Die Richtlinien und Gesetze um KI ist ein neues und sich schnell veränderndes Feld. Daher lohnt es sich, einen Blick auf die Entwicklung zu haben, um auf dem neusten Stand zu bleiben.

Fragen und Antworten (FAQ)

Das ist eine Grauzone. Nur natürliche Personen (echte Menschen) können Urheberrechte erhalten, aber auch nur, wenn ihr Anteil am kreativen Gesamtwerk hoch genug war. Wenn die KI alles selbst erstellt, mit einem minimalen Input des Users, wird der User nicht als Urheber anerkannt.

In den Ressourcen, welche für das Training der KI verwendet wurden, können unerlaubterweise kopiergeschützte Daten verwendet worden sein. Das kann die Rechte von den eigentlichen Urhebern verletzen und es wirft ethische Fragen auf, worauf wir ebenfalls in diesem Blogpost eingehen werden.

Quellen

Get Your Lawyer (2022). Nutzungsrechte: Was man darunter versteht und warum sie so wichtig sind. Online unter https://www.getyourlawyer.ch/baurecht/nutzungsrechte/, letzter Zugriff 01.05.2024.

IGE (2024a). Was ist geistiges Eigentum? Online unter https://www.ige.ch/de/uebersicht-geistiges-eigentum, letzter Zugriff 01.05.2024.

IGE (2024b). Gesetzlich erlaubte Nutzungen. Online unter https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/urheberrecht/ein-werk-nutzen/erlaubte-nutzungen, letzter Zugriff 01.05.2024.

Lucchi, N. (2023). ChatGPT: A Case Study on Copyright Challenges for Generative Artificial Intelligence Systems. European Journal Of Risk Regulation, 1–23. Online unter https://doi.org/10.1017/err.2023.59, letzter Zugriff 17.05.2024.

OpenAI (2022). Sharing & publication policy. Online unter https://openai.com/policies/sharing-publication-policy, letzter Zugriff 23.04.2024.

OpenAI (2024). Terms of Use. Online unter EU-Nutzungsbedingungen (openai.chttps://openai.com/de/policies/eu-terms-of-useom). Letzter Zugriff 10.04.2024.

Setty (2023). AI-Assisted ‘Zarya of the Dawn’ Comic Gets Partial Copyright Win. Online unter https://news.bloomberglaw.com/ip-law/ai-assisted-zarya-of-the-dawn-comic-gets-partial-copyright-win, letzter Zugriff 18.04.2024.

Oehri (2024). ChatGPT und Co. Was sagt das Urheberrecht? Online unter https://hub.hslu.ch/management-and-law/2023/04/05/chat-gpt-co-was-sagt-das-urheberrecht/, letzter Zugriff 23.04.2024.

Urheberrechtsgesetz (1992). Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Online unter admin.chttps://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1798_1798_1798/de, letzter Zugriff 23.04.2024.

Bildquelle:

Zarya of the dawn. Online unter https://img.onmanorama.com/content/dam/mm/en/news/world/images/2023/2/23/zarya-of–the-dawn.jpg.

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