Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 06.12.2022 

Privatunterricht & Beratung 

– Art. 1 – 

Auftragsumfang 

Der Auftragsumfang der Zusammenarbeit wird zu Beginn zwischen Kunde und codora vereinbart. Er kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit aus- oder abgebaut werden. 

– Art. 2 – 

Preise 

Privatunterricht: Die Preise je Lektion gelten gemäss der aktuellen Preisliste (eine Lektion entspricht 45 Minuten Arbeitszeit, Preise MwSt.-befreit). Die Verrechnungseinheiten sind 15 Minuten (1/3 Lektion). Die Kosten werden jeweils nach Aufwand zu Beginn des Folgemonats verrechnet. 

Beratung: Pauschalpreise, oder nach Aufwand gemäss der aktuellen Preisliste (eine Stunde entspricht 60 Minuten Arbeitszeit, Preise MwSt. befreit). Die Verrechnungseinheiten sind 15 Minuten. 

– Art. 3 – 

Rechnung und Fälligkeit 

Die Kosten werden jeweils nach Aufwand zu Beginn des Folgemonats verrechnet. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag innert 10 Tagen zu begleichen. 

– Art. 4 – 

Verhinderung 

Falls ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, muss er spätestens 24h vor dem Termin bei codora abgesagt werden. Andernfalls wird/werden die vereinbarte(n) Lektion(en) verrechnet. 

Kursangebot 

– Art. 5 – 

Auftragsumfang 

Der Auftragsumfang ist in der entsprechenden Kursbeschreibung geregelt.  

– Art. 6 – 

Preise 

Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste. 

– Art. 7 – 

Kursanmeldung 

Die Anmeldung hat schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular der Webseite zu erfolgen. Mit der Anmeldung anerkennen Sie unsere Vertragsbedingungen. 

– Art. 8 – 

Rechnung und Fälligkeit 

Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag innert 30 Tagen zu begleichen. Jedoch muss die Zahlung in jedem Fall vor Kursbeginn erfolgen. 

– Art. 9 – 

Partieller Ausfall des Kurses 

Bei einem kurzfristigen Ausfall der Lehrperson (z.B. bei Krankheit, Unfall usw.), wird der Kurs an diesem Tag von einem anderen erfahrenen Lehrer übernommen. Falls dies in einem Ausnahmefall nicht möglich sein sollte, teilen wir die Kinder in eine andere Gruppe ein (in diesem Fall kann die Teilnehmerzahl über sechs Personen liegen) oder bieten einen Ausweichtermin an. 

– Art. 10 – 

Wechsel des Kurses 

Eine Umteilung der Teilnehmer:in in andere Kurse ist nur dann möglich, wenn freie Plätze vorhanden sind. 
Für jede Änderung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per Mail. Telefonische Abmachungen haben keine Gültigkeit. 

– Art. 11 – 

Kursabmeldung 

Die Kündigung hat schriftlich durch den Vertragspartner zu erfolgen. Als Kündigungsdatum gilt das Datum des Poststempels. Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:  

Abmeldezeitpunkt in Kalendertagen vor Kursbeginn 

Rücktrittsgebühr 

Bis 45: 

CHF 100.- 
(CHF 0.- für Crashkurse)

 Ab 44 bis 22: 

 20% des Kursgeldes 

 Ab 21 bis 15: 

 50% des Kursgeldes 

 Ab 14 bis 8:   

 70% des Kursgeldes 

 Ab 7 bis nach Kursstart: 

 Keine Rückerstattung 

– Art. 12 – 

Durchführung der Kurse 

Wir führen grundsätzlich alle Kurse durch. Bei einer Teilnehmerzahl von unter drei ist es möglich, dass ein Kurs abgesagt wird. In diesem Fall werden die vollen Kosten rückerstattet. 

– Art. 13 – 

Versicherung 

Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer. 

Übergreifende Vereinbarungen 

– Art. 14 – 

Leistungen 

codora nimmt Aufträge für Privatunterricht Nachhilfe, Beratung und Gruppenkurse entgegen. Die Auswahl, Einsatzplanung, Aufgabenverteilung, Vernetzung und Weiterbildung der Lehrpersonen und Berater/innen werden von codora übernommen. 

– Art. 15 – 

Sorgfaltspflicht 

codora führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden aus. 

– Art. 16 – 

Zahlungsverzug 

Bei Zahlungsverzug behält sich codora das Recht vor, CHF 50.- für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen, werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt. 

– Art. 17 – 

Konkurrenzverbot 

Der Kunde darf ohne schriftliche Bewilligung von codora deren Beschäftigte weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder codora in irgendeiner Weise konkurrenzieren, z.B. durch das Vermitteln oder das Abschliessen von Geschäften. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden ungeachtet der gewählten Rechtsform untersagt, Coaches von codora in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot dauert bis ein Jahr nach Beendigung des Auftragsverhältnisses an und ist auf das Gebiet der ganzen Schweiz beschränkt. 

– Art. 18 – 

Substitution 

codora und deren Rechtsnachfolger dürfen sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten erfolgt durch besondere schriftliche Erklärung an den Kunden. 

– Art. 19 – 

Haftung 

codora besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Folgeschäden haftet, welche durch Beschäftigte der codora bei der Erfüllung vertraglicher Aufgaben verursacht werden. Für andere Schäden ist die Haftung der codora auf den Betrag von CHF 500 limitiert, ebenso für Schäden jeglicher Art, für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung ablehnt. 

– Art. 20 – 

Besondere Vereinbarungen 

Soweit das Verhältnis durch diesen Vertrag nicht geordnet ist, gelten die einschlägigen Gesetzesvorschriften, insbesondere die des Schweizerischen Obligationenrechts. Für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der Sitz von codora als ausschliesslicher Gerichtsstand. 

 

 

Adam Rez

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Kundendienst / Co-Founder

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Adam Rez

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