Privatunterricht & Beratung
1. Auftragsumfang
Der Auftragsumfang der Zusammenarbeit wird zu Beginn zwischen Kunde und codora vereinbart. Er kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit aus- oder abgebaut werden.
2. Preise
Privatunterricht: Die Preise je Lektion gelten gemäss der aktuellen Preisliste (eine Lektion entspricht 45 Minuten Arbeitszeit, Preise MwSt.-befreit). Die Verrechnungseinheiten sind 15 Minuten (1/3 Lektion). Die Kosten werden jeweils nach Aufwand zu Beginn des Folgemonats verrechnet.
Beratung: Pauschalpreise, oder nach Aufwand gemäss der aktuellen Preisliste (eine Stunde entspricht 60 Minuten Arbeitszeit, Preise MwSt. befreit). Die Verrechnungseinheiten sind 15 Minuten.
3. Rechnung und Fälligkeit
Die Kosten werden jeweils nach Aufwand zu Beginn des Folgemonats verrechnet. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag innert 10 Tagen zu begleichen.
4. Verhinderung
Falls ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, muss er spätestens 24h vor dem Termin bei codora abgesagt werden. Andernfalls wird/werden die vereinbarte(n) Lektion(en) verrechnet.
Kursangebot
5. Auftragsumfang
Der Auftragsumfang ist in der entsprechenden Kursbeschreibung geregelt.
6. Preise
- Es gelten die auf den einzelnen Kursseiten angeschriebenen Preise.
- Allfällig angebotene Early-Bird-Preise gelten während den auf den einzelnen Kursseiten ausgeschriebenen Zeiträumen. Diese Zeiträume können von codora jederzeit angepasst werden. Es besteht kein Anspruch auf Early-Bird-Preise.
7. Kursanmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular der Webseite zu erfolgen. Mit der Anmeldung anerkennst du unsere Vertragsbedingungen.
8. Rechnung und Fälligkeit
Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag innert 30 Tagen zu begleichen. Jedoch muss die Zahlung in jedem Fall vor Kursbeginn erfolgen.
9. Partieller Ausfall des Kurses
Bei einem kurzfristigen Ausfall der Lehrperson (z.B. bei Krankheit, Unfall usw.), wird der Kurs an diesem Tag von einem anderen erfahrenen Lehrer übernommen. Falls dies in einem Ausnahmefall nicht möglich sein sollte, teilen wir die Kinder in eine andere Gruppe ein (in diesem Fall kann die Teilnehmerzahl über acht Personen liegen) oder bieten einen Ausweichtermin an.
10. Verschiebung der Kursteilnahme
- codora gewährt eine Verschiebung der Kursteilnahme auf Kundenwunsch, wenn dadurch die Mindestteilnehmerzahl des betroffenen Kurses nicht unterschritten und die maximale Teilnehmerzahl für das Verschiebungsdatum nicht überschritten wird.
- Möchte der Kunde eine Kursteilnahme vorverschieben, für die er ein Early-Bird-Ticket gekauft hat, wird die Differenz zwischen den zum ursprünglichen Buchungsdatum geltenden Ticketpreisen für das ursprünglich gebuchte und das Verschiebedatum fällig.
- Eine Erstattung einer allfälligen Preisdifferenz zugunsten des Kunden zwischen dem ursprünglich gebuchten und dem Verschiebungsdatum ist in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Verschiebung durch codora verursacht wurde.
- Für jede Änderung erhältst du eine schriftliche Bestätigung per Mail. Telefonische Abmachungen haben keine Gültigkeit.
11. Kursabmeldung
Die Kündigung hat schriftlich durch den Vertragspartner zu erfolgen. Als Kündigungsdatum gilt das Datum des Poststempels. Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
12. Durchführung der Kurse
codora führt die Kurse ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen regulär durch.
Bei einer Teilnehmerzahl von unter drei Personen kann codora nach eigenem Ermessen die folgenden Alternativen anbieten:
- Durchführung des Kurses für eine Einzelperson als Privatkurs mit 50% der regulär vorgesehenen Lektionen zum ursprünglich gebuchten Preis.
- Durchführung des Kurses für zwei Teilnehmer:innen als Halbprivatkurs mit 70% der regulär vorgesehenen Lektionen zum ursprünglich gebuchten Preis.
- Kostenlose Verschiebung der Kursteilnahme auf ein späteres Datum.
- Ersatzlose Absage des Kurses. In diesem Fall werden die vollen Kosten rückerstattet.
Wir sind dabei stets bestrebt, bei einer Absage die Wünsche der betroffenen Kunden zu berücksichtigen.
13. Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer.
Übergreifende Vereinbarungen
14. Leistungen
codora nimmt Aufträge für Privatunterricht, Nachhilfe, Beratung und Gruppenkurse entgegen. Die Auswahl, Einsatzplanung, Aufgabenverteilung, Vernetzung und Weiterbildung der Lehrpersonen und Berater/innen werden von codora übernommen.
15. Sorgfaltspflicht
codora führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden aus.
16. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich codora das Recht vor, CHF 50.- für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen, werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.
17. Konkurrenzverbot
Der Kunde darf ohne schriftliche Bewilligung von codora deren Beschäftigte weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder codora in irgendeiner Weise konkurrenzieren, z.B. durch das Vermitteln oder das Abschliessen von Geschäften. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden ungeachtet der gewählten Rechtsform untersagt, Coaches von codora in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot dauert bis ein Jahr nach Beendigung des Auftragsverhältnisses an und ist auf das Gebiet der ganzen Schweiz beschränkt.
18. Substitution
codora und deren Rechtsnachfolger dürfen sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten erfolgt durch besondere schriftliche Erklärung an den Kunden.
19. Haftung
codora besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Folgeschäden haftet, welche durch Beschäftigte der codora bei der Erfüllung vertraglicher Aufgaben verursacht werden. Für andere Schäden ist die Haftung der codora auf den Betrag von CHF 500 limitiert, ebenso für Schäden jeglicher Art, für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung ablehnt.
20. Besondere Vereinbarungen
Soweit das Verhältnis durch diesen Vertrag nicht geordnet ist, gelten die einschlägigen Gesetzesvorschriften, insbesondere die des Schweizerischen Obligationenrechts. Für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der Sitz von codora als ausschliesslicher Gerichtsstand.